Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 10. Oktober 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Reinigungsleistungen der Voghart KLG, Bärenlochweg 2, 9465 Salez, Schweiz (Marke «Putzpro», nachfolgend «wir»). Sie gelten für Privat- und Geschäftskundinnen und -kunden (nachfolgend «Sie») in der Schweiz und in Liechtenstein.
Was in Ihrer Offerte oder in einer anderen schriftlichen Vereinbarung mit uns steht, geht diesen AGB vor. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Geschäftskundinnen und -kunden gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zugestimmt haben.
2. Offerte und Vertragsabschluss
- Richtpreise: Richtpreise und «ab»-Preise auf unserer Website, im Richtpreis-Rechner oder am Telefon sind Schätzungen zur Orientierung. Sie beruhen auf Ihren Angaben und sind noch nicht verbindlich.
- Persönliche Offerte: Verbindlich ist Ihre persönliche Offerte, die wir Ihnen schriftlich zustellen. Sie beschreibt den Leistungsumfang, den Preis und – falls bereits bekannt – den Termin. Grundlage sind Ihre Angaben (z. B. Grösse, Anzahl Fenster, Zustand und Extras) und allenfalls Fotos oder eine Besichtigung. Die Offerte ist [Gültigkeitsdauer] gültig, sofern darin nichts anderes steht.
- Vertragsabschluss: Der Auftrag kommt zustande, wenn Sie die Offerte annehmen, zum Beispiel per E-Mail, schriftlich oder telefonisch. Wir bestätigen Ihnen den Auftrag und den Termin schriftlich.
- Termin: Ein in der Offerte genannter Termin ist erst mit Ihrer Annahme fest gebucht. Ist er dann nicht mehr frei, vereinbaren wir mit Ihnen einen anderen Termin.
3. Leistungsumfang
- Welche Leistungen wir erbringen, steht in Ihrer Offerte. Beschreibungen auf unserer Website (z. B. «Das ist inbegriffen») dienen der Orientierung.
- Umzugs- und Endreinigungen führen wir so aus, dass Sie die Wohnung oder das Haus nach den üblichen Anforderungen der Verwaltungen abgeben können.
- Reinigungsmittel, Geräte und die Anfahrt im Einsatzgebiet (Ostschweiz und Liechtenstein) sind inbegriffen, sofern die Offerte nichts anderes vorsieht.
- Nicht inbegriffen sind – sofern nicht ausdrücklich offeriert – insbesondere die Räumung und Entsorgung von Möbeln und Gegenständen, Reparatur-, Maler- und Gipserarbeiten, Schimmelsanierung, Schädlingsbekämpfung sowie Arbeiten, für die besondere Geräte oder Sicherungen nötig sind (z. B. an Fassaden oder an Fenstern in grosser Höhe).
- Zusätzliche Arbeiten, die Sie vor Ort wünschen, vereinbaren wir vorher mit Ihnen. Wir verrechnen sie gemäss Offerte oder nach Aufwand zum Stundenansatz von CHF 45.– inkl. MWST.
- Wir können für die Ausführung Hilfspersonen beiziehen. Für sie haften wir wie für unsere eigenen Mitarbeitenden.
4. Ihre Mitwirkung
Damit wir gründlich und pünktlich arbeiten können, sorgen Sie für Folgendes:
- Zugang: Wir haben zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zu allen Räumen, die zum Auftrag gehören. Schlüssel übergeben oder hinterlegen Sie wie vereinbart. Bitte informieren Sie uns über Zufahrt, Parkiermöglichkeiten und Lift.
- Strom und Wasser: Strom, Licht sowie warmes und kaltes Wasser sind während der ganzen Reinigung verfügbar.
- Geräumte Wohnung bei der Endreinigung: Bei Umzugs- und Endreinigungen ist die Wohnung oder das Haus vollständig geräumt – auch Keller, Estrich, Balkon und weitere Nebenräume, die zum Auftrag gehören. Bitte planen Sie Umzugs- und Handwerkerarbeiten so, dass sie vor unserer Reinigung abgeschlossen sind.
- Vollständige Angaben: Sie teilen uns vor der Offerte besondere Verhältnisse mit, insbesondere starke Verschmutzung, Rauchspuren (Raucherwohnung), Haustiere, Schimmel, Schäden, empfindliche Oberflächen (z. B. Naturstein, Parkett, Hochglanzfronten) und besondere Vorgaben Ihrer Verwaltung.
- Wertsachen: Bei Reinigungen in bewohnten Räumen bewahren Sie Bargeld, Schmuck und andere Wertsachen sicher auf.
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt oder weichen die Verhältnisse wesentlich von Ihren Angaben ab, informieren wir Sie umgehend und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen. Mehraufwand, zum Beispiel Wartezeit oder zusätzliche Arbeiten, können wir nach Aufwand zum Stundenansatz von CHF 45.– inkl. MWST verrechnen. Kann die Reinigung deshalb nicht stattfinden, gilt dies als kurzfristige Annullierung (Ziffer 5).
5. Termine, Verschiebung und Annullierung
Termine
Den Termin vereinbaren wir mit Ihnen in der Offerte oder in der Auftragsbestätigung. Wir kommen zum vereinbarten Zeitpunkt oder im vereinbarten Zeitfenster.
Verschiebung oder Annullierung durch Sie
Bitte melden Sie eine Verschiebung oder Annullierung so früh wie möglich, schriftlich oder telefonisch:
- bis 18 Stunden vor dem vereinbarten Termin: kostenlos
- später: 35 % des vereinbarten Preises
Ist die Reinigung am vereinbarten Termin aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, nicht möglich (z. B. kein Zugang, Räume nicht geräumt, kein Strom oder Wasser), gilt dies als kurzfristige Annullierung. Der Nachweis, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, bleibt Ihnen vorbehalten.
Verhinderung auf unserer Seite
Können wir einen Termin aus wichtigen Gründen nicht einhalten, etwa wegen Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt, informieren wir Sie umgehend und schlagen Ihnen einen Ersatztermin vor – bei Umzugsreinigungen nach Möglichkeit vor Ihrem Abgabetermin. Ist kein zumutbarer Ersatztermin möglich, können Sie kostenlos vom Auftrag zurücktreten; bereits bezahlte Beträge erstatten wir Ihnen zurück. Weitergehende Ansprüche richten sich nach Ziffer 9.
Regelmässige Reinigungen
Bei regelmässigen Reinigungen (z. B. Unterhaltsreinigung von Wohnung, Haus oder Büro) können Sie einzelne Einsätze bis 18 Stunden vorher kostenlos verschieben oder absagen; bei späterer Absage verrechnen wir 35 % des Preises für diesen Einsatz. Beide Seiten können den Auftrag mit einer Frist von [Kündigungsfrist] schriftlich kündigen, sofern in der Offerte nichts anderes vereinbart ist.
6. Preise und Zahlung
- Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MWST) von derzeit 8.1 %.
- Reinigungsmittel, Geräte und Anfahrt im Einsatzgebiet sind inbegriffen, sofern die Offerte nichts anderes vorsieht.
- Massgebend ist der Preis in Ihrer Offerte. Mehraufwand verrechnen wir nur in den Fällen von Ziffer 3 und 4 und erst, nachdem wir Sie informiert haben.
- Unsere Rechnung ist innert [Zahlungsfrist] ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern die Offerte nichts anderes vorsieht. Zahlungsarten: [Zahlungsarten].
- Nach Ablauf der Zahlungsfrist geraten Sie ohne Mahnung in Verzug. Wir können dann einen Verzugszins von 5 % pro Jahr (Art. 104 OR) sowie eine Mahngebühr von [Mahngebühr] pro Mahnung verlangen.
7. Abnahmegarantie
Für Umzugs- und Endreinigungen gilt unsere «100 % Abnahmegarantie».
Was die Garantie umfasst
Sie übergeben die Wohnung oder das Haus wie gewohnt selbst an die Verwaltung oder die Vermieterschaft. Wir garantieren Ihnen, dass unsere Reinigung abgenommen wird: Beanstandet die Verwaltung bei der Abnahme unsere Reinigung, reinigen wir die beanstandeten Punkte kostenlos nach.
Voraussetzungen
Die Abnahmegarantie gilt, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es handelt sich um eine normale Verschmutzung – oder um eine stärkere Verschmutzung, die Sie uns vor der Offerte mitgeteilt haben und die in der Offerte berücksichtigt ist.
- Die Beanstandung betrifft Leistungen, die in der Offerte vereinbart sind.
- Der Abnahmetermin ist mit uns abgesprochen und liegt höchstens [X] Tage nach unserer Reinigung.
- Die Räume werden zwischen unserer Reinigung und der Abnahme nicht mehr benutzt oder verschmutzt, etwa durch Umzugs- oder Handwerkerarbeiten.
- Sie melden uns die Beanstandung sofort, spätestens am Tag der Abnahme – telefonisch oder per E-Mail, wenn möglich mit dem Abnahmeprotokoll oder Fotos.
- Sie ermöglichen uns für die Nachreinigung rasch Zugang zu den Räumen, wenn nötig in Absprache mit der Verwaltung.
Nicht gedeckt
Von der Abnahmegarantie ausgenommen sind insbesondere:
- Schäden und Abnützung, z. B. Kratzer, Risse, Verfärbungen oder Flecken, die sich durch Reinigung nicht entfernen lassen
- Schimmel und seine Ursachen
- Arbeiten, die nicht in der Offerte vereinbart sind, z. B. nicht bestellte Extras wie Keller, Estrich oder das Verschliessen von Dübellöchern
- extrem starke Verschmutzung, die Sie uns nicht mitgeteilt haben
- Nikotin- und Rauchverfärbungen an Wänden und Decken, die nur durch Malerarbeiten behoben werden können
- Beanstandungen, die nicht die Reinigung betreffen, z. B. Reparaturen, Malerarbeiten, Schäden am Mietobjekt oder fehlende Schlüssel
- Verschmutzungen, die nach unserer Reinigung entstanden sind
- Kosten einer Nachreinigung durch Dritte, wenn Sie uns keine Gelegenheit zur Nachreinigung gegeben haben
Ablauf der Nachreinigung
Nach Ihrer Meldung vereinbaren wir mit Ihnen – und wenn nötig mit der Verwaltung – so rasch wie möglich einen Termin. Die Nachreinigung ist für Sie kostenlos. Zur Dokumentation können wir den Zustand nach unserer Reinigung fotografieren (Foto-Protokoll).
Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.
8. Beanstandungen bei anderen Leistungen
Bitte prüfen Sie unsere Arbeit möglichst bald nach der Reinigung. Mängel melden Sie uns sofort, spätestens innert [Frist] nach der Reinigung, wenn möglich mit Fotos. Berechtigte Mängel beheben wir kostenlos durch eine Nachreinigung; dafür ermöglichen Sie uns rechtzeitig Zugang. Melden Sie Mängel später, gilt unsere Arbeit als genehmigt, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.
9. Haftung
- Wir haften für Schäden, die wir oder unsere Hilfspersonen bei der Ausführung des Auftrags verursachen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden aus unserer Tätigkeit sind wir haftpflichtversichert.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir – soweit gesetzlich zulässig – nur für den unmittelbaren Schaden, nicht aber für indirekte Schäden und Folgeschäden wie entgangenen Gewinn.
- Unbeschränkt haften wir für absichtlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden, für Personenschäden sowie nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
- Wir haften nicht für Schäden, die auf vorbestehende Mängel, normale Abnützung, unsachgemässe Montage oder Materialermüdung zurückgehen (z. B. spröde Silikonfugen, lose Plättli oder defekte Storen) oder die entstehen, weil Sie uns nicht auf empfindliche Oberflächen oder besondere Pflegehinweise aufmerksam gemacht haben – es sei denn, wir hätten den Schaden mit der gebotenen Sorgfalt erkennen und vermeiden können.
- Bitte melden Sie uns Schäden sofort nach der Feststellung, spätestens innert [Frist] nach der Reinigung, wenn möglich mit Fotos, und geben Sie uns Gelegenheit, den Schaden anzusehen.
10. Datenschutz
Wir bearbeiten Ihre Personendaten, um Ihre Anfrage und Ihren Auftrag abzuwickeln. Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es gilt schweizerisches Recht.
- Gerichtsstand ist am Sitz der Voghart KLG in Salez (Gemeinde Sennwald, Kanton St. Gallen). Geschäftskundinnen und -kunden können wir auch an ihrem Sitz belangen.
- Für Konsumentinnen und Konsumenten bleiben die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände vorbehalten (in der Schweiz insbesondere Art. 32 und 35 ZPO), ebenso die zwingenden Bestimmungen des Rechts an ihrem Wohnsitz, soweit diese anwendbar sind – zum Beispiel für Kundinnen und Kunden in Liechtenstein.
12. Schlussbestimmungen
- Wo diese AGB «schriftlich» verlangen, genügt eine E-Mail.
- Wir können diese AGB anpassen. Für Ihren Auftrag gilt die Fassung, die bei der Annahme Ihrer Offerte auf unserer Website veröffentlicht war.
- Ist eine Bestimmung dieser AGB ungültig, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.